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Was ist die BL 55?

Arbeitsunfälle können vor allem in Kleinbetrieben, nebst sozialen und zwischenmenschlichen, auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Studien belegen, dass nur eine einzige Absenz ca. 600 Franken an Kosten pro Tag generieren, auf welchen der Arbeitgeber letztlich sitzen bleibt. Ein sicheres Arbeitsumfeld und ein Mindestmass an Gesundheitsschutz schützen aber auch vor Regress-Forderungen, Klagen und strafrechtlichen Verfahren.

 

Gesetzliche Regelung

Der Arbeitgeber – und damit jeder Betrieb mit Angestellten - ist zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und für ihre Sicherheit nach Art. 11a Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)* verpflichtet, Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen. Zur Umsetzung der notwendigen Massnahmen zum systematischen Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hierzu die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 erlassen.

Die Einhaltung der EKAS-Richtlinie ist verbindlich!

Bei Nichterfüllen dieser Richtlinie besteht bei einem Unfall oder entstehenden Gesundheitsproblemen das Risiko eines Regresses bzw. von Haftpflichtforderungen gegenüber dem Arbeitgeber

«Branchenlösungen» als Gesamtpaket

Branchenlösungen sind die ideale Lösung für KMU. Nach Branche nummeriert stellen sie den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung und bieten Schulungen und andere Dienstleistungen an. Der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit erfolgt kollektiv. Die Konkretisierung und Umsetzung finden im einzelnen Unternehmen statt.

Das Plattenleger-, Ofen- und Abgasanlagenbauergewerbe will mit seinen Sozialpartnern die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz fördern. Zu diesem Zweck haben sich der Schweizerische Plattenverband (SPV) und der Fédération Romande du Carrelage (FeRC) als Trägerverbände für eine solche Branchenlösung, die Branchenlösung 55, zusammengeschlossen.

Eine Branchenlösung kann als günstiges «Rundum-Sorglos»-Gesamtpaket in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen gesehen werden. Es erspart den Unternehmern die erforderlichen Unterlagen in mühseliger Kleinstarbeit zusammenzustellen bzw. hohe Kosten für den Beizug von Spezialisten/Arbeitsärzte auf sich zu nehmen.

Nationale Lösung

Die Branchenlösung 55, d.h. die Branchenlösung für das Plattenleger-, Ofen- und Abgasanlagenbauergewerbe, hat ihren Hauptsitz bei der Zentrale Paritätische Berufskommission des Plattenlegergewerbes (ZPBK Platten). Die ZPBK Platten betreut als Geschäftsstelle die Branchenlösung 55, die von einer Kommission, bestehend aus den Trägerverbänden, den Sozialpartnern und der SUVA, geleitet wird.

Die Westschweiz hat eine eigene Kommission (Kantonsverbände, Sozialpartner und SUVA). Diese setzt die BL 55 in ihrer Sprachregion um und wird administrativ von der Fédération Romande du Carrelage geführt.

Weitere Informationen und eine Übersicht über sämtliche Branchenlösungen finden sich auf der Homepage der EKAS.

* gestützt auf Artikel 81 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG); Artikel 79 Absatz 1, 81–88 und 96 Buchstaben c und f des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG); Artikel 40 des Arbeitsgesetzes vom 13. März 1964 (ArG).


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